AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Grounded Roots

Festival (Stand Feb 2024)


1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Durchführung von Retreats
und sonstigen Veranstaltungen (im Folgenden: „GROUNDED ROOTS FESTIVAL“) der
Veranstalter Lorena Palombo (im Folgenden: „Veranstalter“) .
1.2. Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Buchung GROUNDED ROOTS FESTIVAL.
1.3. Der Veranstalter ist alleine verantwortlich für die Organisation und Durchführung des GROUNDED ROOTS FESTIVAL und ist kein Reiseveranstalter und kein Reisevermittler.


2. Vertragspartner
Lorena Palombo, Seestraße 109, 86938 Schondorf


3. Angebot, Annahme, Vertragsschluss
3.1. Die Beschreibung des GROUNDED ROOTS FESTIVAL auf der Internetseite https://
groundedroots.de/ stellt ein rechtlich bindendes Angebot dar (Angebot).
3.2. Die Anmeldung des Teilnehmers stellt die Annahme des Angebotes und somit den Kaufvertragsschluss dar.
3.3. Nach Annahme des Angebotes des Veranstalters durch die Anmeldung des Teilnehmers erhält dieser eine Anmeldebestätigung per E-Mail. In dieser E-Mail werden Einzelheiten der Bestellung und Zahlung aufgeführt, auch die Rechnung findet sich in dieser E-Mail (Bestellbestätigung).


4. Speicherung des Vertragstextes
4.1. Der Teilnehmer kann die AGB des Veranstalters auf der https://groundedroots.de/ unter
„GROUNDED ROOTS FESTIVAL“ einsehen.
4.3. Der Vertragstext wird beim Veranstalter gespeichert. Dieser Vertragstext ist für den Teilnehmer auf Nachfrage zugänglich.


5. Zahlung

5.1. Der Teilnehmer bucht das GROUNDED ROOTS FESTIVAL beim Veranstalter. Der
Kaufpreis ist sofort mit Buchung fällig. Die auf der Webseite angegebenen Preise sind Endpreise
und beinhalten die aktuell gültige Umsatzsteuer.
5.2. Die Rechnung kann per Überweisung bezahlt werden.


6. Rechte und Pflichten des Teilnehmers
6.1. Der Teilnehmer ist verpflichtet seine persönlichen Daten wahrheitsgemäß und vollständig
anzugeben. Der Teilnehmer verpflichtet sich, Änderungen seiner Daten zeitnah mitzuteilen.
6.2. Der Teilnehmer erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen für die Teilnahme am GROUNDED
ROOTS FESTIVAL. Dies geschieht in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten. Dies gilt
insbesondere für die Buchung von Transport und die Teilnahme an Workshops.
6.3. Die Teilnahme am GROUNDED ROOTS FESTIVAL setzt normale psychische und physische
Belastbarkeit voraus. Wenn sich der Teilnehmer in ärztlicher oder psychotherapeutischer
Behandlung befindet, ist er gehalten, die Teilnahme mit dem Arzt bzw. Therapeuten zu besprechen.
6.4. Der Teilnehmer ist gehalten, dem Veranstalter vor Beginn der GROUNDED ROOTS
FESTIVAL über etwaige körperliche oder psychische Einschränkungen oder Beschwerden zu
informieren.
6.5. Es besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf Durchführung des Yogaretreats durch bestimmte Lehrpersonen. Im Falle des kurzfristigen unvorhersehbaren Ausfalls der angekündigten Lehrperson etwa wegen Krankheit oder Verhinderung darf der Veranstalter einen Ersatzlehrer für das gebuchte Retreat stellen. Der Austausch der Lehrperson berechtigt den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Kündigung des Vertrages.


7. Rechte und Pflichten des Veranstalters/ Mindestteilnehmerzahl
7.1. Der Umfang der vom Veranstalter zu erbringenden Leistungen erstreckt sich ausschließlich auf die Durchführung auf GROUNDED ROOTS FESTIVAL Der Veranstalter erbringt oder vermittelt
keine Leistungen im Zusammenhang mit der An- und Abreise.
7.2. Der Veranstalter ist berechtigt, den zeitlichen Ablauf oder Inhalt GROUNDED ROOTS
FESTIVAL abzuändern oder einzelne Bausteine davon entfallen zu lassen, sofern dadurch Ziel und
Gesamtcharakter des Festivals nicht verändert werden.
7.3. Der Veranstalter verpflichtet sich, den Teilnehmern bis spätestens sechs Wochen vor Beginn
GROUNDED ROOTS FESTIVAL über die Nichtdurchführbarkeit infolge Nichterreichens der
Mindesteilnehmerzahl zu informieren. In diesem Fall wird die gezahlte Kursgebühr unverzüglich
zurückzuerstatten. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 20 Personen.
7.4. Der Veranstalter behält sich vor GROUNDED ROOTS FESTIVAL aus Gründen, die der
Veranstalter nicht zu vertreten hat, zu verschieben oder abzusagen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn, bei Verhinderung etwa durch Krankheit, keine anderweitigen Personen das Festival durchführen können oder höhere Gewalt die Durchführung des Festivals
gefährdet oder beeinträchtigt. Der Teilnehmer erhält dann den Kursbetrag unverzüglich
zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht.


8. Kein Widerrufsrecht bei GROUNDED ROOTS FESTIVAL
Es besteht kein Widerrufsrecht für Verbraucher, § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB. Bei der Buchung
GROUNDED ROOTS FESTIVAL handelt es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit
einer Freizeitbetätigung. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht für solche Dienstleistungen kein
Widerrufsrecht.


9. Stornierung durch Teilnehmer – Stornierungskosten
Eine Stornierung ist nicht möglich, das Ticket kann aber nach Absprache auf eine andere Person
übertragen werden.


10. Rücktrittsrechte; Kündigung wegen besonderer Umstände
10.1. Die kurzfristige Ersetzung einer angekündigten Lehrperson/eines Workshops durch den Veranstalter berechtigt den Teilnehmer nicht zum Rücktritt oder zur Kündigung.
10.2. Wird die Durchführung GROUNDED ROOTS FESTIVAL durch höhere Gewalt, die bei
Vertragsschluss nicht vorhersehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so
können sowohl der Teilnehmer als auch der Veranstalter den Vertrag kündigen. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften.


11. Haftung
Der Veranstalter haftet nicht für persönliche Gegenstände die während des Festivals abhanden kommen, sei es durch Diebstahl oder Verlust, oder die durch Fremdeinwirkung kaputt gehen.


12. Einverständniserklärung in Bild- und Videoaufnahmen
12.1. Der Veranstalter behält sich vor, Bild- und Videoaufnahmen während GROUNDED ROOTS
FESTIVAL zur Verwendung und Veröffentlichung solcher Aufnahmen auf der eigenen Webseite
und in eigenen sozialen Medien sowie zur Weitergabe an Kooperationspartner anzufertigen.
12.2. Der Teilnehmer erklärt mit Buchung sein Einverständnis in Bild- und Videoaufnahmen seiner
Person nach Ziffer 12.1. dieser Nutzungsbedingungen.
12.3. Der Teilnehmer kann sein Einverständnis vor Ort vor Anfertigung der Bild- und
Videoaufnahmen gegenüber der die Aufnahmen anfertigenden Person widerrufen.


13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
13.1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts über den Kauf
beweglicher Sachen (CISG).

13.2. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-
rechtliches Sondervermögen im Inland ohne Gerichtstand ist, ist Landsberg am Lech

ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar
ergebenden Streitigkeiten.